Anlage 3 der Satzung (Pflichten der Beamten)

Anlage 3

 der Satzung

 der Freimaurerloge „Zum leuchtenden Schwerdt“

 Or. Paderborn

 Nr. 206

  

 

Pflichten der Beamten

Die Pflichten der Beamten und der Brüder mit besonderem Auftrag

Für das Ansehen, die Aktivität und die Ausstrahlungskraft der Loge ist jedes Mitglied verantwortlich.

Die Beamten und die Brüder mit besonderem Auftrag sind im Rahmen ihrer festgelegten Zuständigkeiten der Bruderschaft und dem Meister vom Stuhl gegenüber verantwortlich und sollen unter der Aufsicht des Stuhlmeisters von sich aus tätig werden.

Die Arbeiten müssen jedoch keinesfalls von ihnen allein getragen werden, sondern von allen Brüdern, die ständig aufgerufen sind, ihren Teil zur Prosperität der Loge beizutragen. Somit sind die Beamten und die Brüder mit besonderem Auftrag berechtigt, in Abstimmung mit dem Meister vom Stuhl Teile ihres Aufgabengebietes im Einzelfalle Mitgliedern der Loge zu übertragen und im gegenseitigen Einvernehmen den Umfang der Selbständigkeit bei der Durchführung festzulegen.

(1)  Der Meister vom Stuhl ist Repräsentant der Loge nach innen und außen und für den geordneten Ablauf des Logenlebens verantwortlich. Er muß ständig über alle Verpflichtungen, Aufgaben und Aktivitäten der Loge informiert sein. Als Hilfe stehen ihm die verschiedenen Gremien der Loge zur Verfügung.

Seine Leitungsaufgaben betreffen im wesentlichen:

  1. a) Vertretung der Loge bei der Großloge, der Distriktsloge und anderen Logen
  2. b) Vertretung der Loge in der Öffentlichkeit
  3. c) Initiative für Planung und Arbeitsgestaltung; Koordination der Aktivitäten
  4. d) Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Freimaurerischen Ordnung und der Logensatzung
  5. e) Verantwortlichkeit für die Durchführung der Beschlüsse der Großloge und der Organe der Loge
  6. f) Führen des Logensiegels und der Personalakte
  7. g) Gegenzeichnung der Anweisungen über Auszahlungen

(2)  Der erste Aufseher ist als Stellvertreter des Meisters vom Stuhl berechtigt, den Stuhlmeister bei allen Veranstaltungen zu vertreten, wenn ihn der Meister vom Stuhl zu seinem Stellvertreter bestimmt. Er hat den Meister vom Stuhl von seiner Arbeit zu entlasten.

Der erste Aufseher ist für die persönlichen Kontakte im inneren Logenbereich ganz allgemein verantwortlich und hat innerhalb und außerhalb der Loge ein gewisses freimaurerisches Aufsichtsrecht.

Seine gute Zusammenarbeit mit den beiden anderen hammerführenden Meistern, dem Redner, dem Sekretär und dem Vorbereitenden ist unumgänglich.

Seine Aufgaben umfassen unter anderem:

  1. a) Veranlassung einer angemessenen Mitarbeit in der Loge.
  2. b) Förderung und Unterstützung von Besuchen der eigenen und der befreundeten Logen
  3. c) Betreuung der Logenmitglieder; Sorge um abwesende Mitglieder
  4. d) Aktivierung der Bürgen
  5. e) Sorge um die Integration neuer Brüder in die Logengemeinschaft
  6. f) Überwachung und Prüfung der Vermittlung freimaurerischen Grundwissens an die Gesellen
  7. g) Veranlassung bzw. Zuteilung geeigneter Vortrags-, Zeichnungs- und Prüfungsaufgaben an die Gesellen
  8. h) Überwachung der Erhebungstermine und der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Kandidaten

(3)  Der zweite Aufseher hat als Stellvertreter des Meisters vom Stuhl dieselben Rechte wie der 1. Aufseher, die er wahrnimmt, wenn dieser in seiner Vertretung verhindert ist oder der Meister vom Stuhl ihn mit seiner Vertretung beauftragt. Er hat den Meister vom Stuhl von seiner Arbeit zu entlasten. Der 2. Aufseher ist für die Kontakte zu Interessenten, Gästen und Suchenden im besonderen verantwortlich.

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Meister vom Stuhl, dem 1. Aufseher, dem Redner, dem Sekretär und dem Vorbereitenden, sowie mit den Mitgliedern der Aufnahmeprüfungsausschüsse ist erforderlich.

Seine Aufgaben umfassen u. a.:

  1. a) Organisation von Veranstaltungen aller Art für die Öffentlichkeit, Interessenten, Gäste  und Suchende
  2. b) Einladung zu geeigneten Veranstaltungen der Logen
  3. c) Entgegennahme von Empfehlungen und Meldungen eventuell Interessierter
  4. d) Betreuung, Beobachtung und Beurteilung der Veranstaltungsteilnehmer
  5. e) Einladung zu persönlichen Kontaktgesprächen, Feststellung des Beitrittswillens, Veranlassen der Aufnahmeantragstellung über den Bürgen
  6. f) Aktivierung des Aufnahmeprüfungsausschusses; Gewährleistung einer angemessenen Vorbereitung und einer ordnungsgemäßen Betreuung durch den Bürgen; Veranlassung bzw. Zuteilung geeigneter Prüfungsaufgaben für den            Suchenden
  7. g) Überwachung und Überprüfung der Vermittlung freimaurerischen Grundwissens an die Lehrlinge einschließlich der Veranlassung bzw. Zuteilung geeigneter Vortrags-, Zeichnungs-, und Prüfungsaufgaben an sie.
  8. h) Überwachung der Beförderungstermine und der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Kandidaten.

(4) Der Schatzmeister ist für das Wirtschaftswesen der Loge, ihr Vermögen und ihre Kassen verantwortlich. Von seiner Aktivität und Sorgfalt hängt die finanzielle Situation der Loge und damit eine Grundlage ihrer Tätigkeit ab.

Er muß jederzeit in der Lage sein, über die Vermögenssituation und den Stand der Konten Auskunft zu geben.

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Meister vom Stuhl, dem Gabenpfleger, dem Zeremonienmeister und dem Bibliothekar ist erforderlich.

Seine Aufgaben umfassen u. a.:

  1. a) Verwaltung des Logenvermögens, soweit es aus Bargeld, Sparkassen- oder Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien und dergleichen besteht, sowie Vorschläge zu seiner Vermehrung und Anlage.
  2. b) Führung einer Vermögensübersicht
  3. c) Führung und Überwachung der Konten
  4. d) Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben einschließlich der ordnungsgemäßen Verwahrung aller Belege
  5. e) Termingerechte Einziehung der Beiträge, Gebühren, Umlagen und sonstiger Forderungen einschließlich der Mahnung säumiger Zahler
  6. f) Termingerechte Begleichung der Rechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten der Loge im Einvernehmen mit dem Meister vom Stuhl
  7. g) Entgegennahme von Spenden einschließlich der Ausstellung von Empfangs und Spendenbescheinigungen
  8. h) Gewährung oder Aufnahme von Darlehen nach Beschluß durch die Mitgliederversammlung
  9. i) Entscheidung im Einvernehmen mit dem Meister vom Stuhl über Stundung, Ermäßigung und Erlaß von Beiträgen und Gebühren
  10. j) Termingerechte Erstellung des Haushaltsvoranschlages im Einvernehmen mit dem Meister vom Stuhl einschließlich der rechtzeitigen Bildung von Rücklagen, der Vorbereitung von Beitragserhöhungen und Umlagen sowie der sachgerechten Kostenermittlung für notwendige Anschaffungen
  11. k) Termingerechte Erstellung des Rechenschaftsberichts; Unterstützung der Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses
  12. l) Überwachung bzw. Unterstützung der Arbeit des Gabenpflegers; Überwachung der ordnungsgemäßen Führung der Inventarlisten durch den Zeremonienmeister und den Bibliothekar

(5)  Der Redner prägt zusammen mit dem Meister vom Stuhl das geistige Niveau der Loge und ist ihr Sprachrohr in der Öffentlichkeit. Er hat die maurerische Tradition in der Loge zu pflegen, das geistige Leben in ihr zu fördern und den ständigen Dialog sowohl mit anderen Logen als auch mit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Eine gute Zusammenarbeit mit den hammerführenden Meistern, dem Bibliothekar und dem Vorbereitenden ist erforderlich.

Die Aufgaben des Redners umfassen u. a.

  1. a) Vorbereitung, Auswahl und ggf. Zuteilung von Themen für Vorträge, Zeichnungen und Prüfungsaufgaben in Zusammenarbeit mit den Aufsehern und dem Vorbereitenden
  2. b) Sorge zu tragen für Reden, Vorträge und Zeichnungen bei entsprechenden Veranstaltungen der Loge
  3. c) Gewährleistung von Instruktionen in Zusammenarbeit mit dem Vorbereitenden sowie der maurerischen Fortbildung der Logenmitglieder
  4. d) Heranziehen der Brüder zur aktiven Redetätigkeit
  5. e) Anfertigen von Publikationen
  6. f) Verfolgen und Auswerten von relevanten Veröffentlichungen einschließlich der Unterbreitung von Beschaffungsvorschlägen in Absprache mit dem Bibliothekar
  7. g)    Kooperation mit Rednern und Bibliothekaren anderer Logen sowie mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit und dem Freimaurermuseum
  8. h) Verantwortlichkeit für die Überführung aller Vorträge, Reden und Zeichnungen sowie der Publikationen der Loge in die Bibliothek und ins Archiv

(6)  Der Sekretär ist für den ganzen Schriftverkehr der Loge in Abstimmung mit dem Meister vom Stuhl verantwortlich.

Seine ständige enge Zusammenarbeit mit ihm sowie mit den Aufsehern und dem Archivar ist unumgänglich.

Die Aufgaben des Sekretärs umfassen u.a.

  1. a) Erledigung der gesamten Korrespondenz der Loge im Einvernehmen mit dem Meister vom Stuhl
  2. b) Fertigung von Arbeitsplänen, Rundschreiben, Einladungen, Dank- und Kondolenzschreiben, Meldungen, Berichten, Listen, Verzeichnissen etc. einschließlich     ihrer Vervielfältigung und ihres Versands
  3. c) Ausstellen von Bescheinigungen (außer Abs. 4 g), Empfehlungsschreiben und Ausweisen in Abstimmung mit dem Meister vom Stuhl
  4. d) Führung und Verwahrung der Logenakten bis zur Überführung ins Archiv
  5. e) Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Protokollierung aller Versammlungen der Bruderschaft

(7)  Der Zeremonienmeister ist bei allen Veranstaltungen der Loge für die Ordnung verantwortlich.

Er arbeitet eng mit den beiden Schaffnern, den Altstuhlmeistern, dem Schatzmeister und den Brüdern mit besonderem Auftrag zusammen.

Seine Aufgaben umfassen u.a.:

  1. a) Beschaffung und Herrichten der Räume für alle Logenveranstaltungen ein-  schließlich der wirtschaftlichen oder ritualgemäßen Einrichtung.
  2. b) Planung, Vorbereitung und Durchführung von Festen, Reisen und Wanderungen, Besichtigungen, Konzert- und Theaterbesuchen und sonstiger gemeinschaftlicher Aktivitäten der Loge in Zusammenarbeit mit den Brüdern mit besonderem Auftrag.
  3. c) Verantwortlichkeit für die Veranlassung der Beschaffung, sowie die Verwahrung, Pflege, Reparatur und Ergänzung der freimaurerischen Gebrauchsgegen-   stände
  4. d) Führung des Inventarverzeichnisses
  5. e) In Abwesenheit des Altstuhlmeisters Verantwortlichkeit für den Empfang, die Prüfung, die Eintragung und die Einweisung der Brüder und Gäste

(8)     Der Altstuhlmeister kann den Meister vom Stuhl in allen freimaurerischen Pflichten vertreten.

In der Regel führt er den Hammer beim Brudermahl und bei der Tafelloge.

Er ist verantwortlich für den Empfang, die Prüfung die Eintragung und die Einweisung der Brüder und Gäste.

(9)     Der Archivar verwahrt und pflegt Urkunden, Akten und Sachen der Loge, die für sie und ihre Geschichte und Entwicklung von Interesse sind.

Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  1. a) Ordnung, Verwahrung und Pflege der Unterlagen und Sachen
  2. b) Führung und Verwahrung der Matrikel und der Logenchronik
  3. c) Verwahrung von freimaurerischen Gebrauchsgegenständen und Bekleidungs-      stücken, die der Zeremonienmeister ins Archiv überführt hat.

(10)   Der Bibliothekar ist für die Verwaltung, die Ordnung, die Benutzbarkeit und den Ausbau der Logenbibliothek verantwortlich. Seine ständige Zusammenarbeit mit dem Redner, den Rednern und Bibliothekaren anderer Logen, freimaurerischen und öffentlichen Bibliotheken sowie den einschlägigen Verlagen und Buchhandlungen ist unumgänglich.

Seine Aufgaben umfassen u.a.:

  1. a) Veranlassung der Beschaffung, sowie die Inventarisierung, Pflege und Ausleihe von Schrifttum aller Art und von Bild- und Tonträgern
  2. b) Veranlassung der Beschaffung von Zeitschriften, Mitteilungsblättern etc., sowie ihre Verteilung
  3. c) Führung eines Inventarverzeichnisses

(11)   Der Gabenpfleger ist für die Gabensammlungen verantwortlich und für ihre ordnungsgemäße Verwendung nach Anweisung.

(12)   Der Musikintendant ist für die musikalische Gestaltung aller Veranstaltungen der Loge verantwortlich.

Ihm obliegt ferner die Veranlassung der Beschaffung, sowie die Verwahrung, Pflege, Reparatur und Ergänzung der erforderlichen Geräte und Hilfsmittel.

(13)   Der Protokollführer fertigt die Niederschriften über alle Versammlungen der Bruderschaft an.

(14)   Der 1. Schaffner unterstützt den Zeremonienmeister, der jedoch dem Meister vom Stuhl gegenüber voll verantwortlich bleibt.

Zu den Aufgaben des 1. Schaffners gehören u.a.:

  1. a) Herrichten der Räume für Tempelarbeiten und Tafellogen entsprechend dem Ritual einschließlich der Ausstattung der Beamtenplätze
  2. b) Bereithalten aller für Aufnahmen, Annahmen, Beförderungen, Erhebungen und Ehrungen erforderlichen Gegenstände einschließlich der Veranlassung ihrer Beschaffung sowie ihre Verwahrung
  3. c) Veranlassung der Beschaffung, sowie die Verwahrung, Pflege, Reparatur und Ergänzung der freimaurerischen Gebrauchsgegenstände unter Mitwirkung des  Zeremonienmeisters
  4. d) Leihweise Ausgabe freimaurerischer Bekleidungsstücke; Rücknahme freimaurerischen Gebrauchsgutes von ausgeschiedenen oder verstorbenen Brüdern

(15)   Der 2. Schaffner unterstützt den Zeremonienmeister, der jedoch dem Meister vom         Stuhl gegenüber voll verantwortlich bleibt.

Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  1. a) Organisatorische, insbesondere wirtschaftliche Vorbereitungen von Tafellogen, Brudermahlen, Gästeabenden, Festveranstaltungen, etc.
  2. b) Vorbestellung der Räume, der Speisen und Getränke; Ausschmücken der Räume, Erstellen von Sitzordnungen, Beschaffung von Blumen, Geschenken
  3. c) Organisation der Bedienung der Brüder und Gäste
  4. d) Organisation der unter Abs. (7), b) genannten Veranstaltungen
  5. e) Auslegen und Verwahren der Anwesenheitsbücher und Gästelisten

(16)   Der Vorbereitende ist für die geistige Vorbereitung der Suchenden, zu Befördernden und zu Erhebenden verantwortlich.

Er arbeitet eng mit den hammerführenden Meistern und dem Redner sowie mit den Bürgen zusammen, die er vertreten kann.

Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  1. a) Vorbereitung und geistige Einstimmung der Kandidaten
  2. b) Verantwortlichkeit für die regelmäßigen Unterweisungen der Lehrlinge, Gesellen und Meister in Zusammenarbeit mit den Aufsehern und dem Redner
  3. c) Mitwirkung bei der Meinungsbildung über Aufnahme-, Beförderungs- und Erhebungstermine

(17)   Der Wachhabende nimmt die durch das Ritual vorgeschriebenen Pflichten wahr.